Digitalisierungsprogramm
Im Rahmen des Digitalisierungsprogramms können kleine Kultureinrichtungen und Kulturvereine mit Sitz in Niedersachen eine Förderung für Ausgaben für Digitalisierung sowie zur Verbesserung der IT-Sicherheit beantragen.
Anträge können bis zum 31.10.2022 beim Regionalverband Harz gestellt werden. Die geförderten Projekte müssen bis zum Ende des 2. Quartals 2023 realisiert und abgerechnet sein.
Die Förderhöhe liegt bei mindestens 4.500,00 Euro und maximal bei 25.000,00 Euro. Der Fördersatz beträgt bis zu 90 %. Die Förderung wird in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Projektförderung gewährt.
Die förderfähigen Kultureinrichtungen dürfen in der Regel über nicht mehr als drei Vollzeitstellen verfügen und müssen für die breite Öffentlichkeit ein frei zugängliches Kulturangebot vorhalten. Die Richtlinie zum Digitalisierungsprogramm finden Sie hier. Weitere Hinweise stehen hier zur Verfügung.
Voraussetzung für eine Förderung durch den Regionalverband Harz ist ein schriftlicher Antrag mit genauer Projektbeschreibung und detailliertem Kosten- und Finanzierungsplan. Das Antragsformular finden Sie hier. Bitte reichen Sie die Antragsunterlagen in einfacher Ausfertigung ein.