Tanzende Jugendliche © Dr. Klaus
Tanzende Jugendliche © Dr. Klaus

Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen

 

Kleine Kultureinrichtungen und Kulturvereine mit Sitz in Niedersachen können eine Investitionsförderung beantragen. Sie dürfen in der Regel über nicht mehr als drei Vollzeitstellen verfügen und müssen ein regelmäßiges, öffentlich zugängliches Kulturangebot vorhalten. Grundlage für die Förderung ist die Richtlinie Investitionsprogramm kleiner Kultureinrichtungen des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur vom 10.08.2022.

Gefördert werden u. a. bauliche Maßnahmen inkl. Erhaltungsmaßnahmen, Beschaffung und Ausbau der digitalen Infrastruktur und Veranstaltungstechnik sowie Anschaffungen zur Gewährleistung des Kulturbetriebes. Es können Fördersummen von 1.000,00 Euro bis max. 25.000,00 Euro beantragt werden. Der Fördersatz beträgt bis zu 75 %. Die Förderung wird in der Regel in Form einer Festbetragsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Projektförderung gewährt.

Anträge können bis zum 31.10.2022 beim Regionalverband Harz gestellt werden.

Das Antragsformular erhalten Sie hier. Hinweise zur Antragstellung erhalten Sie hier. Bitte reichen Sie den Antrag einschließlich Anlagen in einfacher Ausfertigung ein.