Richtlinie Harzer Naturparkpreis
Getragen von dem Willen, den Naturpark-Gedanken zu fördern und damit bestimmte Leistungen um die Erhaltung und Weiterentwicklung von Natur und Landschaft sowie in der Dorf- und Stadtplanung als beispielhaft und nachahmenswert herauszustellen, stiftet der Regionalverband Harz den Harzer Naturparkpreis.
Der Preis besteht aus einer Urkunde und einem Sachpreis im Wert von bis zu 500,00 Euro. Eine Verpflichtung oder ein Rechtsanspruch zur Verleihung des Preises besteht nicht.
Der Preis wird jährlich durch den Regionalverband Harz verliehen. Preisträger können sein: Personen des öffentlichen oder privaten Rechts und nichtrechtsfähige Vereine. Die Preisverleihung erfolgt für vorbildliche Leistungen zur Entwicklung des Naturparks Harz und des Naturpark-Gedankens. Die Preisverleihung kann eine Einzel- oder eine Gesamtleistung auszeichnen, die im Gebiet der Mitgliedslandkreise des Regionalverbandes Harz erbracht wurde.
Der Preis wird jährlich ausgeschrieben. Die Ausschreibung regelt den jährlichen Inhalt der Preisvergabe, die erforderlichen Bewerbungsmodalitäten und den Kreis der potentiellen Preisträger. Auf die Ausschreibung wird durch Pressemitteilungen hingewiesen. Die Ausschreibungsunterlagen können beim Regionalverband Harz angefordert werden.
Die Bewerbungen müssen der Geschäftsstelle schriftlich, gemäß der jährlichen Ausschreibung, vorliegen; sie sollten ausführlich und ggf. unter Beifügung weiteren für die Beurteilung relevanten Materials begründet sein. Der Geschäftsstelle obliegt es, ggf. ergänzende Informationen einzuholen.
Zur Bestimmung des Preisträgers bzw. der Preisträgerin wird eine Jury gebildet, die aus Mitgliedern des Arbeitsausschusses Naturpark des Regionalverbandes Harz und ggf. hinzuzuziehenden Experten besteht. Die Jury besteht mindestens aus vier Personen, von denen mindestens zwei Mitglieder des Arbeitsausschusses Naturpark sind. Aus den eingereichten Unterlagen und ggf. nach Vorortbesichtigungen und Gesprächen ermittelt die Jury ihren Vorschlag für den Preisträger bzw. die Preisträgerin. Für den Vorschlag muss die einfache Mehrheit ihrer Mitglieder stimmen. Die Verhandlungen der Jury sind nicht öffentlich; die Einladung erfolgt durch die Geschäftsstelle des Regionalverbandes Harz.
Diese Richtlinie tritt am Tage der Beschlussfassung durch den Vorstand in Kraft.
Stolberg/Harz, den 16. Mai 2012 Der Vorstand