Neuigkeiten
Für das Sonderprogramm „Niedersachsen dreht auf“ können noch Anträge gestellt werden.
Antragsberechtigt sind Einrichtungen mit einem regelmäßigen Kultur- oder Bildungsangebot bzw. Zusammenschlüsse von Kulturakteuren mit Sitz in Niedersachsen. Der Zuwendungshöchstbetrag liegt pro Antragsteller bei 30.000,00 Euro. Die Ausgaben für das Engagement von Solo-Selbstständigen können zu 100 Prozent über die Förderung abgedeckt werden. Antragsstichtag ist der 31.12.2021. C. L.
Die für die Beantragung notwendigen Formulare und weitere Informationen sind hier abrufbar.