Veranstaltung in Wolfsberg @Dr. Klaus George
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Klimaschutz kontra Landschaftsschutz?

Beide Dachverbände weisen darauf hin, dass die aktuell geplante Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes der im Koalitionsvertrag enthaltenen Festlegung, wonach die Koalitionspartner die Energiewende ohne den Abbau von ökologischen Schutzstandards forcieren wollen, nicht gerecht wird. Das betrifft insbesondere Landschaftsschutzgebiete, von denen es ca. 9.000 in Deutschland gibt. In der vorgeschlagenen Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes wird der Bau von Windenergieanlagen in Landschaftsschutzgebieten bundesweit pauschal solange für zulässig erklärt, bis in den Bundesländern ausreichend Vorranggebiete für den Bau von Windenergieanlagen („Windenergiegebiete“) ausgewiesen sind. Dies ist eine massive und dauerhafte Schwächung des Schutzinstruments „Landschaftsschutzgebiet“, die innerhalb der Nationalen Naturlandschaften, insbesondere in Naturparken von Bedeutung sind. Der Bau von Windenergieanlagen ohne eine Prüfung nach den geltenden Landschaftsschutzgebietsverordnungen, birgt zudem die Gefahr, dass Präzedenzfälle für andere bauliche Nutzungen in den einzelnen Landschaftsschutzgebieten geschaffen werden.

Gemeinsam mit dem NNL e. V. fordert der Verband Deutscher Naturparke, dass zumindest in Landschaftsschutzgebieten (LSG) außerhalb der ausgewiesenen Windenergiegebiete weiterhin eine Prüfung auf Rechtmäßigkeit des Baus von Windenergieanlagen entsprechend der geltenden LSG-Verordnungen erfolgen muss. Andernfalls ist folgendes weiteres im Koalitionsvertrag formuliertes Ziel kaum zu erreichen: „Wir setzen uns im Rahmen der Konvention über Biologische Vielfalt (CBD) im Sinne der europäischen Biodiversitätsstrategie dafür ein, 30 Prozent Schutzgebiete zu erreichen und diese wirksam zu schützen.“

Hier können Sie das vollständige Positionspapier von VDN e. V. und NNL e. V. als PDF herunterladen:
https://nationale-naturlandschaften.de/transfer/positionspapier-erneuerbare-energien.pdf

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