Tanzende Jugendliche © Dr. Klaus
Tanzende Jugendliche © Dr. Klaus

Antragstellung

 

Grundsätze der Vergabe

  • Regelfördersatz: bis zu 50 % der nachgewiesenen und als zuwendungsfähig anerkannten Gesamtausgaben des Projektes
  • Maximaler Förderbetrag: 9.999,00 Euro
  • Eine Förderung wird auf der Grundlage der Richtlinie des Regionalverbandes Harz e. V. gewährt.

Antragstellung

  • Zur Antragstellung verwenden Sie bitte das Antragsformular einschließlich Anlage 1 und Anlage 2 des Regionalverbandes Harz
  • Das Antragsformular, die Projektbeschreibung sowie der Ausgaben- und Finanzierungsplan sind per Post zweifach einzureichen.  Alle anderen Unterlagen, wie Satzung usw. bitte nur einfach einreichen! Weiteres entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.

Antragsfristen

  • Bis zum 30.09. jeden Jahres für das Folgejahr per Post

 

Von der Förderung ausgeschlossen

    • Brauchtumsfeste
    • Druckkosten für Heimatchroniken
    • Investive Maßnahmen
    • Kommerzielle Druckerzeugnisse oder CDs als Einzelprojekt
    • Maßnahmen der Denkmalpflege
    • Erwachsenenbildung

Nicht förderfähig

  • Nicht als gemeinnützig anerkannte Vereine oder Personen
  • Landeseinrichtungen

Eingeschränkt förderfähig

  • Kommunen,
  • Kirchen und Religionsgemeinschaften
  • Einzelkünstler