Antragstellung
Grundsätze der Vergabe
- Regelfördersatz: bis zu 50 % der nachgewiesenen und als zuwendungsfähig anerkannten Gesamtausgaben des Projektes
- Maximaler Förderbetrag: 9.999,00 Euro
- Eine Förderung wird auf der Grundlage der Richtlinie des Regionalverbandes Harz e. V. gewährt.
Antragstellung
- Zur Antragstellung verwenden Sie bitte das Antragsformular einschließlich Anlage 1 und Anlage 2 des Regionalverbandes Harz
- Das Antragsformular, die Projektbeschreibung sowie der Ausgaben- und Finanzierungsplan sind per Post zweifach einzureichen. Alle anderen Unterlagen, wie Satzung usw. bitte nur einfach einreichen! Weiteres entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.
Antragsfristen
- Bis zum 30.09. jeden Jahres für das Folgejahr per Post
Von der Förderung ausgeschlossen
- Brauchtumsfeste
- Druckkosten für Heimatchroniken
- Investive Maßnahmen
- Kommerzielle Druckerzeugnisse oder CDs als Einzelprojekt
- Maßnahmen der Denkmalpflege
- Erwachsenenbildung
Nicht förderfähig
- Nicht als gemeinnützig anerkannte Vereine oder Personen
- Landeseinrichtungen
Eingeschränkt förderfähig
- Kommunen,
- Kirchen und Religionsgemeinschaften
- Einzelkünstler